UVV-Prüfung

Die UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschrift) legt für jedes Unternehmen verbindliche Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz fest. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaft in Ihrem Betrieb einzuhalten und umzusetzen. Dazu gehört auch, dass Sie ihre Maschinen jährlich durch einen Fachbetrieb auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen (UVV-Prüfung).

Unsere authorisierten Außendiensttechniker überprüfen Ihre Maschinen vor Ort gemäß den aktuell gültigen Vorschriften – möglichst natürlich im Rahmen des üblichen regelmäßigen Wartungsdienstes.


UVV-Prüfung (Unfall-Verhütungs-Vorschrift)

Ihre Ansprechpartner zum Thema UVV-Prüfung:

Ivan Fink
Leiter Technik und Service

Telefon +49 7142 94712 – 12
Mobil +49 151 54425917
fink@atglift.de