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Allgemeine Vertriebsbedingungen der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen

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§1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Vertriebsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge, in denen wir Verkäufer sind. Diese Allgemeinen Vertriebsbedingungen gelten in diesen Verträgen ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

(2) Stehen wir mit dem Kunden in einer laufenden Geschäftsbeziehung, so gelten diese Bedingungen für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, in denen wir als Verkäufer auftreten, soweit nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich andere Bedingungen einbezogen werden.

 

§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages sind sämtliche Waren und Güter, die wir an einen Kunden verkaufen.

(2) Für die Art und die konkrete Ausführung des Vertragsgegenstands sind die schriftlichen Vereinbarungen maßgebend.

(3) Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Vertragsgegenstands in Prospekten und Katalogen sowie auf Typenblättern sind nur ungefähre Angaben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine Beschaffenheit vereinbart wird. Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, Detailinformationen und sonstige Abbildungen.

(4) Die von uns angegebenen Leistungsdaten beziehen sich auf einen Betrieb bei Lufttemperatur von plus 20° C, ebenem Betonfußboden und trockenen Einsatzbedingungen. Abweichungen von den angegebenen technischen Daten sind auch bei normalen Bedingungen im Bereich üblicher Toleranzen zulässig.

 

§3 Vertragsabschluss und Angebot

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Es bleibt uns vorbehalten, bis zum endgültigen Vertragsabschluss über eine bestimmte Vertragsleistung den Leistungsumfang sowie die Leistungszeit, als auch die Preise zu ändern. Dies gilt jedoch nicht für Angebote aus unserem Online-Shop, sondern lediglich für Angebote, die sich aus Prospekten, Katalogen oder dem allgemeinen informatorischen Teil unserer Homepage ergeben.

(2) Werden mit einem Angebot Unterlagen überlassen, welche Abbildungen, Maßangaben, Muster, Beschreibungen, o.ä., enthalten, gelten diese nur als vereinbarte Beschaffenheit, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(3) Sollte im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch uns festgestellt werden, dass Änderungen in der Konstruktion oder der Ausführung der einzelnen Produkte nötig sind und vorgenommen werden müssen, bleiben die Änderungen uns ohne Genehmigung des Kunden vorbehalten, sofern dem Kunden hierdurch nicht ein unzumutbarer Nachteil entsteht.

(4) Sämtliche überlassenen Unterlagen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Muster, Berechnungen, Detailinformationen, Fotos und Abbildungen, bleiben in unserem Eigentum. Wir behalten uns die Urheberrechte diesbezüglich vollumfassend vor. Die vorgenannten Unterlagen dürfen Dritten nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung überlassen werden. Sollte ein Auftrag an uns nicht erteilt werden, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

(5) Sollte ein Kunde besondere Anforderungen an ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag stellen und sollten damit Mehraufwendungen verbunden sein, sind diese Mehraufwendungen vom Kunden zu tragen.

(6) Im Rahmen der elektronischen Auftragsabwicklung werden die Vertragstexte in unserem Hause elektronisch gespeichert. Diese Allgemeinen Vertriebsbedingungen sind Bestandteil dieser Verträge.

 

§4 Rechnungstellung und Zahlung

(1) Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verstehen sich sämtliche angegebenen Preise netto und zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so erfolgen die Preisangaben stets brutto, also inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Unsere Rechnungen sind in voller Höhe grundsätzlich sofort nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

(4) Von den Kosten für unsere Produkte sind die Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung nicht mit umfasst. Diese Preise werden in unserem Online-Shop ausgewiesen. Im Rahmen der Bestellübersicht erhält der Kunde den Gesamtpreis ausgewiesen. Diese werden gesondert berechnet. Eine Versicherung für den Transport wird nur auf besonderes Verlangen des Kunden und auf dessen Rechnung abgeschlossen.

(5) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt ab Eintritt des Verzugszeitpunktes Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Uns bleibt es vorbehalten nachzuweisen,

dass uns ein höherer Schaden entstanden ist, der dann vom Kunden zu ersetzen ist. Dem Kunden bleibt es seinerseits freigestellt uns gegenüber nachzuweisen, dass uns entweder überhaupt kein Schaden entstanden ist, oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

(6) Die Annahme von Schecks und sonstigen Zahlungsanweisungen erfolgt stets nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt.

(7) Zahlungen sind ausschließlich an unseren Hauptsitz in Bietigheim-Bissingen und nicht an Niederlassungen bzw. an Verkäufer oder Vertreter von uns zu leisten. Eine Zahlung ist erst dann geleistet, wenn diese bei der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen eingeht.

(8) Uns steht es frei Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft zu verkaufen. In diesem Fall wird der Forderungskauf dem Kunden gegenüber angezeigt. Der Kunde ist dann berechtigt und verpflichtet direkt an die jeweils benannte Factoring-Gesellschaft zu bezahlen.

(9) Kosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere im Falle von anfallenden Bankgebühren durch Auslandsüberweisungen hat der Kunde zu tragen.

 

§5 Informationen zu unserem Online-Shop

(1) Die Kosten, welche beim Kunden durch den Einsatz des Fernkommunikationsmittels (z.B. Internetzugang, Faxübermittlung, usw.) sind vom Kunden zu tragen.

(2) Die in unserem Online-Shop dargestellten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Diese verstehen sich als online zur Verfügung gestellter Katalog. Der Kunde kann ein Produkt durch Anklicken des Buttons „IN DEN WARENKORB“ in diesen ablegen um später die dort gespeicherten Produkte gemeinsam zu bestellen. Das Ablegen von Produkten stellt kein verbindliches Kaufangebot dar. Die im Warenkorb abgelegten Produkte können sich die Kunden durch das Anklicken des Buttons „WARENKORB ANSEHEN“ jederzeit ansehen. Durch das Anklicken des Buttons „x“ können Waren aus dem Warenkorb entfernt werden. Durch das Anklicken des Buttons „WEITER ZUR KASSE“ oder „KASSE“ startet der Kunde den Bestellvorgang. Der Kunde füllt das Formular mit dessen Daten aus und wählt zwischen den angebotenen Zahlungsarten aus. Der Kunde hat die Möglichkeit durch Anklicken des Buttons „BESTELLUNG BEARBEITEN“ die Produkte zu ändern oder zu löschen. Durch Anklicken des Buttons „WARENKORB AKTUALISIEREN“ kann die Ansicht des Warenkorbs aktualisiert werden. Durch das Anklicken des Buttons „BESTELLÜBERSICHT“ gelangt der Kunde zu der Bestellübersicht in dieser findet der Kunde die gesamte Bestellung zusammengefasst. Durch Anklicken des Buttons „DATEN ÄNDERN“ können die persönlichen Daten und/oder die Zahlungsweise nochmals geändert werden. Durch Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ wird uns die Bestellung übermittelt und der Kunde gibt sein verbindlichen Angebot ab. Der Kunde erhält kurz nach Abschluss dieses Vorgangs eine Zugangsbestätigung durch uns übermittelt. Diese stellt jedoch keine Annahme des Angebots dar. Uns steht es frei die Bestellung durch Versand einer E-Mail innerhalb von zwei Werktagen (Wochentage außer Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage an unserem Sitz in Bietigheim-Bissingen) nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang beim Kunden.

(3) Zum Zweck der Auftragsabwicklung (Bearbeitung der Bestellung, Zahlung, Lieferung von Produkten) werden die persönlichen Daten des Kunden (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, sowie sonstige uns im Zusammenhang mit der Bestellung übermittelte Informationen), nebst den übermittelten Informationen zur Zahlungsweise bei uns gespeichert. Die Lieferung der vom Kunden bestellten Produkte erfolgt ggf. über ein durch uns beauftragtes anderes Unternehmen. Zu diesem Zwecke übermitteln wir die Lieferanschrift, den Namen des Kunden sowie die E-Mail-Adresse des Kunden an das jeweilige Transport-unternehmen, dass dieses direkt mit dem Kunde in Kontakt treten kann um Sendungsinformationen zu übermitteln. Je nach Zahlungsart müssen die Daten zur Abwicklung der Zahlung an den jeweiligen Anbieter des Zahlungsdienstes übermittelt werden. Der Vertragstext wird von uns ebenfalls gespeichert.

(4) Im Rahmen unseres Online-Shops kann sich ein Kunde ein Kundenkonto anlegen, wobei dies zur Vornahme von Bestellungen nicht erforderlich ist. In diesem ist es dem Kunden möglich seine früheren Bestellungen einzusehen. In diesem Zusammenhang werden die im Kundenkonto hinterlegten Daten ebenfalls durch uns gespeichert.

(5) Bei einer Bestellung per Telefax handelt es sich bei der Übermittlung des Bestellformulars um das Angebot des Kunden, welches an uns gerichtet ist. Auch hier steht es uns frei die Bestellung durch Versand einer E-Mail innerhalb von zwei Werktagen (Wochentage außer Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage an unserem Sitz in Bietigheim-Bissingen) nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang beim Kunden.

(6) Wir sind sehr bemüht unseren Online-Shop ohne Störungen verfügbar zu halten, jedoch kann es immer wieder zu kurzfristigen Ausfällen kommen. Auch ist es möglich, dass Kunden je nach verwendetem Endgerät und der darauf installierten Software unser Angebot nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Hierfür können wir keinerlei Haftung übernehmen.

(7) Bei der Zahlungsoption „PayPal“ erfolgt die Abwicklung der Zahlung über den Dienstleister PayPal (Europe) S.ŕ r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.

Die PAYPAL Datenschutzerklärung ist unter:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE einsehbar.

(8) Bei der Option „SOFORT Banking“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Service der SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München.
Die Datenschutzbestimmungen sind unter:
https://www.sofort.com/ger-DE/datenschutzerklaerung-sofort-gmbh/ einsehbar.
Die Funktionsweise ist unter:
https://www.sofort.com/ger-DE/kaeufer/su/so-funktioniert-sofort-ueberweisung/ einsehbar.

 

§6 Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung finden Sie auf unserer Homepage unter: http://shop.staplerwelt.de/widerrufsbelehrung/

 

§7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

(1) Der Kunde hat nur ein Aufrechnungsrecht mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn dieses aus demselben konkreten Vertragsverhältnis resultiert. Unternehmern steht das Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn die zugrundeliegende Forderung von uns unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.

(3) Kunden dürfen Ansprüche gegenüber uns nicht an Dritte abtreten, es sei denn wir haben dieser Abtretung vorher schriftlich zugestimmt.

(4) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§8 Lieferzeit

(1) Wir sind nur verpflichtet die Lieferfristen einzuhalten, wenn der jeweilige Kunde seine Vertragspflichten vollumfassend erfüllt hat. Treten Verschiebungen des Liefertermins aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen ein, die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, behördliche Anordnungen, Aussperrungen, u.ä.) sind wir berechtigt die Lieferfrist entsprechend zu verlängern. Dies gilt auch, wenn diese Voraussetzungen bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen stehen dem Kunden weder ein Recht auf Schadensersatz zu, noch sonstige Rechte aufgrund der Verzögerung des Liefertermins. Dauert eine derartige Behinderung länger als 3 Monate und hat der Kunde nach Ablauf dieser 3 Monate uns eine angemessene Nachfrist zur Lieferung des Vertragsgegenstands gesetzt, ist dieser berechtigt nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des mit uns abgeschlossenen Vertrages zurückzutreten. Kommt es zu einer Verschiebung des Liefertermins auf Wunsch des Kunden, haben wir das Recht, sollte die Verzögerung länger als einen Monat andauern, für die Lagerung ab dem Ablauf von einem Monat nach der Anzeige der Lieferbereitschaft durch uns für die Lagerung des Vertragsgegenstands 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen.

(2) Sollte der Liefertermin kundenseitig auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, haben wir ebenfalls das Recht nach Setzung einer angemessen Nachfrist zur Entgegennahme des Vertragsgegenstands (z.B. Abnahme, Abholung, Annahme der Lieferung) und dem fruchtlosen Verstreichen dieser Frist über den Vertragsgegenstand zu verfügen und die Lieferung an den Kunden innerhalb einer angemessen verlängerten Frist vorzunehmen.

 

§9 Untersuchungs- und Rügepflicht (gilt nicht für Verbraucher)

(1) Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen haben die Pflicht die Ware nach dem Empfang unverzüglich zu prüfen (§ 377 HGB). Der Kunde ist verpflichtet uns im Rahmen dieser Prüfung festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Rüge ist jedenfalls dann verspätet, wenn diese nicht innerhalb von 5 Werktagen ab dem Empfang der Ware, einschließlich dem Tag des Empfangs, zugeht. Erfolgt die Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Handelt es sich um einen verdeckten Mangel, welcher bei der vorzunehmenden Prüfung der Ware bei Erhalt nicht erkannt werden konnte, ist dieser nach Bekanntwerden unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich die festgestellten Mängel detailliert zu beschreiben, sodass anhand der Mängelanzeige eine Schlüssigkeitsprüfung durch uns vorgenommen werden kann.

(3) Der Kunde trägt die Beweislast für sämtliche Voraussetzungen
gem. § 7 Ziff. 1.

(4) Handelt es sich bei den gerügten Mängeln um Transportschäden, so hat die Mängelanzeige unter Hinzuziehung des Spediteurs, des Lieferers bzw. des jeweiligen Frachtführers zu erfolgen.

 

§10 Gefahrübergang

(1) Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt bei Übergabe der Waren oder Güter an den jeweiligen Spediteur bzw. Frachtführer, sofern es sich beim Kunden um Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

(2) Der Gefahrübergang erfolgt auch, sobald der Kunde in Annahmeverzug ist.

 

§11 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren und Güter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und der Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten durch den Kunden in unserem Eigentum. Dies gilt auch, sofern uns Forderungen gegen den Kunden aus anderen Geschäftsvorfällen zustehen.

(2) Erfüllt der Kunde nach einer angemessenen Nachfristsetzung seine Vertragspflichten nicht, sind wir zum Rücktritt von dem jeweiligen Vertrag berechtigt. Wir sind dann neben den gesetzlichen Folgen des Rücktritts berechtigt uns entstandene Schäden vom Kunden ersetzt zu verlangen.

(3) Im Falle eines solchen Rücktritts nach § 11 Abs. 2 stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche uns gegenüber zu.

(4) Für den Fall, dass die von uns gelieferten Waren oder Dienstleistungen durch den Kunden weiterverarbeitet werden, bearbeitet werden, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass an dem verbundenen, vermischten, be- oder verarbeiteten Gegenstand Miteigentumsrechte zu unseren Gunsten begründet werden. Diese Miteigentumsrechte werden bereits jetzt von dem Kunden an uns abgetreten. Die Abtretung wird von uns angenommen.

(5) Der Kunde ist berechtigt im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr über die erworbenen Waren und Güter zu verfügen. Er ist ebenfalls berechtigt diese weiter zu veräußern. In diesen Fällen ist der Kunde jedoch dazu verpflichtet, mit dem jeweiligen Vertragspartner einen derartigen Vertrag abzuschließen, der den erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt, welcher mit uns vereinbart ist, ebenfalls gewährleistet.

(6) Der Vertragsgegenstand darf weder verpfändet oder sonst sicherungsübereignet werden. Kommt es zur Weiterveräußerung der Waren oder Güter und stehen unsererseits noch Forderungen gegenüber den Kunden offen, tritt dieser seine Zahlungsansprüche gegenüber seinen Vertragspartner bereits jetzt an uns ab, wobei wir die Abtretung annehmen.

(7) Kunden sind nicht berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt erworbene Ware zu verpfänden und/oder veräußern.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, sollten wir von unseren Sicherungsrechten Gebrauch machen, uns die Anschriften und Namen der dritten Personen zu benennen, damit wir unsere Rechte bei diesen geltend machen können. Für den Fall, dass der Wert der Sicherheit unsere Gesamtforderungen mehr als 20 % übersteigt, verpflichten wir uns, auf ausdrückliches Verlangen des Vertragspartners hin den Gegenstand insoweit zurück zu übertragen.

 

§12 Weitergehende Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde haftet für sämtliche Informationen, Skizzen, Leistungsbeschreibungen, Pflichtenhefte, Zeichnungen, Detailbeschreibungen bzw. sonstige Daten, hinsichtlich deren Richtigkeit und Vollständigkeit, die er uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung überlassen hat. Bei offensichtlichen Fehlern in der Bestellung machen wir den Kunden hierauf aufmerksam.

(2) Sollte der Kunde im Rahmen der Auftragsdurchführung mitwirken müssen, verpflichtet er sich hierzu, ohne dass dieser hierfür durch uns eine Vergütung oder Vergünstigung erhält.

 

§13 Gewährleistung

(1) Für den Vertrieb von Neumaschinen gelten die Gewährleistungsansprüche des HGB und des BGB, sofern nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen übernehmen wir keine Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Maschinen. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Eine Beschaffenheitsvereinbarung für Waren oder Güter, welche Vertragsgegenstand sind, ist nur dann anzunehmen, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart ist. Insbesondere stellen auch Werbemaßnahmen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

(4) Wir haben das Recht auf Nachbesserung, die nach unserer Wahl in Form einer Neulieferung oder einer Reparatur erfolgen kann.

(5) Schlägt die Nachbesserung durch uns in zwei Versuchen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind, fehl, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verlangt der Kunde im Einzelfall Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand bei diesem, sofern dem Kunden dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist auf die Differenz zwischen der geschuldeten Vergütung und dem Wert des Vertragsgegenstandes beschränkt. Dies gilt nicht bei dem Vorliegen von Arglist.

(6) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Defekt bzw. Mangel am Vertragsgegenstand auf dessen natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde als Unternehmer den Mangel uns gegenüber nicht unverzüglich nach dessen Bekanntwerden angezeigt hat.

(7) Der Gewährleistungsausschluss gilt auch, wenn der Kunde uns die Möglichkeit zur Nachbesserung nicht unverzüglich eingeräumt hat oder der Vertragsgegenstand überbeansprucht wurde und/oder einer unsachgemäßen Behandlung unterzogen worden ist.

(8) Ausgeschlossen ist die Gewährleistung auch in dem Fall, dass der Vertragsgegenstand unsachgemäß durch den Kunden selbst oder durch von diesem beauftragte Dritte instandgesetzt wurde oder die Wartungs- und Pflegehinweise des Herstellers missachtet wurden.

(9) Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung, wenn der Kunde Teile in den Vertragsgegenstand eingebaut hat oder einbauen hat lassen, die nicht durch den Hersteller genehmigt sind oder dass die gelieferten Waren oder Güter in einer nicht vom Hersteller genehmigten Form verändert hat und der Schaden hierauf zurückzuführen ist.

(10) Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden (z.B. Produktionsausfall) haften wir nur im Falle des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für entgangene Gewinne oder Materialmehrverbräuche. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(11) Diese vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und für Ansprüche im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(12) Im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche steht uns ein Zurückbehaltungsrecht dann zu, wenn der Kunde seine Vertragspflichten nicht vollumfassend erfüllt hat.

 

§14 Garantien und besondere Gewährleistungsbedingungen

(1) Wir geben keine Garantien auf die von uns vertriebenen Produkte, es sei denn eine solche ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

(2) Für Neumaschinen und neue Produkte der Marke AUSA gelten, sofern und soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt für die Gewährleistung die „Allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen AUSA der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen“. Diese werden ebenso wie diese Allgemeinen Vertriebsbedingungen Gegenstand des jeweiligen Vertrages.

(3) Für Neumaschinen und neue Produkte der Marke MERLO gelten neben diesen Allgemeinen Vertriebsbedingungen die „Allgemeinen Garantiebedingungen MERLO der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen“, wenn diese in den Kaufvertrag neben diesen Allgemeinen Vertriebsbedingungen schriftlich einbezogen werden.

(4) Für Neumaschinen und neue Produkte der Marke GENIE gelten neben diesen Allgemeinen Vertriebsbedingungen die „Allgemeinen Garantiebedingungen GENIE der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen“, wenn diese in den Kaufvertrag neben diesen Allgemeinen Vertriebsbedingungen schriftlich einbezogen werden.

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§15 Beschränkung der Haftung (gilt nicht für Verbraucher)

(1) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Kunden, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind ausgeschlossen. Es sei denn dass es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), welche sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt, handelt.

(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.

(3) Für sämtliche Haftungsfälle dem Grunde nach ist die Höhe des Schadensersatzes auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Die Haftungsbeschränkungen dieser Allgemeinen Vertriebsbedingungen gelten nicht für die Fälle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Ebenfalls gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine unbeschränkte Haftung erfolgt auch im Falle der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

 

§16 Geheimhaltung

(1) Sämtliche Unterlagen, Entwürfe, Modelle, Zeichnungen, Datenträger oder sonstige Informationen bleiben in unserem Eigentum und sind ebenfalls geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, die in unserem Eigentum stehenden vorgenannten Medien nach Abschluss der Geschäftsbeziehung unverzüglich an uns zurückzugeben. Dies gilt auch für etwaig gefertigte Kopien oder sonstige Vervielfältigungen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, sofern es sich bei dem Kunden um Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt seine Mitarbeiter sowie Vertragspartner, welche im Rahmen unseres Auftrages für diesen tätig werden, ebenfalls zu den Bestimmungen gemäß § 16 Abs. 1 zu verpflichten.

(3) Der Kunde darf mit der Geschäftsbeziehung zu uns nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung werben.

 

§17 Verjährung

(1) Die Ansprüche des Kunden gegenüber uns verjähren grundsätzlich in 12 Monaten. Dies gilt nicht für die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus Garantien oder Beschaffungsrisiken sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder grob fahrlässiges oder vorsätzliches, einschließlich des arglistigen Handelns.

(2) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§18 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

(1) Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich und schriftlich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Verfügungen Dritter, die sich gegen den Vertragsgegenstand richten, sofern dieser noch in unserem Eigentum (einschließlich Eigentumsvorbehalt) steht. Der Kunde ist verpflichtet uns unverzüglich Abschriften von Pfändungsverfügungen und Protokollen zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet Dritte, die auf den Vertragsgegenstand zugreifen wollen, solange dieser in unserem Eigentum oder unter unserem Eigentumsvorbehalt steht, unverzüglich über das Vorliegen unseres Eigentums bzw. des Eigentumsvorbehalts im Sinne des § 9 dieser Allgemeinen Vertriebsbedingungen zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet sich nach besten Kräften zu bemühen und alles zu unternehmen um die Durchführung dieser Maßnahmen abzuwenden.

(3) Für den Fall, dass durch uns die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erhoben wird, ist uns der Kunde zum Ersatz sämtlicher gerichtlicher wie außergerichtlicher Kosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen, verpflichtet.

 

§19 Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG und Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Plattform der EU-Kommission zur Onlinestreitbeilegung:

www.ec.europa.eu/costumers/odr

Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

§20 Schlussbestimmungen

(1) Als Erfüllungsort wird unser Sitz (Bietigheim-Bissingen) vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

(3) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Bietigheim-Bissingen vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat.

(4) Abgetretene Forderungen, welche über unsere Factoring-Gesellschaft abgewickelt werden, haben ihren Gerichtsstand an dem Sitz der Factoring-Gesellschaft wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

 

Stand 03/2017

 

 

 

Allgemeine Werkstatt‑ und Servicebedingungen der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen

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§1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden allgemeinen Werkstatt‑ und Servicebedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Werkstatt‑, Service‑ und Reparaturverträge. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Auch die Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

(2) Stehen wir mit dem Kunden in laufender Geschäftsbeziehung, so gelten diese Bedingungen für alle künftig abgeschlossenen Werkstatt‑, Service‑ und Reparaturverträge mit dem Kunden, soweit nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich andere Bedingungen in Schriftform mit einbezogen werden.§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages sind die im Vertrag genannten Werkstatt‑, Service‑ und Reparaturleistungen einschließlich den verbauten Ersatzteilen. Für die Art und die Ausführung des Vertragsgegenstands sind die schriftlichen Vereinbarungen maßgebend.

(2) Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Vertragsgegenstands in Prospekten und Katalogen sowie auf Typenblättern sind nur beispielhaft. Sie gelten nicht als Beschaffenheitsvereinbarung und sind unverbindlich, es sei denn eine Beschaffenheit wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen, Muster, Unterlagen, Berechnungen und sonstige Informationen.

 

§3 Vertragsschluss

(1) Der Auftrag kommt durch unsere Annahme der Beauftragung durch den Kunden zustande. Es ist ein Auftragsschein zu erstellen, welcher für die Leistungserbringung maßgeblich ist. Der Auftrag kommt spätestens durch Aufnahme der Leistungen durch uns zustande.

(2) Im Rahmen des Auftrags sind wir berechtigt auch Unteraufträge durch andere Unternehmen, bzw. Subunternehmer ausführen zu lassen, Probefahrten durchzuführen, sowie Überführungsfahren durchzuführen.

 

§4 Rechnungsstellung

(1) In den Rechnungen werden die Arbeitsleistungen und die verbauten Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen.

(2) Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verstehen sich sämtliche angegebenen Preise netto und zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so erfolgen die Preisangaben stets brutto, also inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Unsere Rechnungen sind in voller Höhe grundsätzlich sofort nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

(5) Von den Kosten für unsere Produkte sind die Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung nicht mit umfasst. Diese werden gesondert berechnet. Eine Versicherung für den Transport wird nur auf besonderes Verlangen des Kunden und auf dessen Rechnung abgeschlossen.

(6) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt ab Eintritt des Verzugszeitpunktes Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Uns bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist, der dann vom Kunden zu ersetzen ist. Dem Kunden bleibt es seinerseits freigestellt uns gegenüber nachzuweisen, dass uns entweder überhaupt kein Schaden entstanden ist, oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

(7) Die Annahme von Schecks und sonstigen Zahlungsanweisungen erfolgt stets nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt.

(8) Zahlungen sind ausschließlich an unseren Hauptsitz in Bietigheim-Bissingen und nicht an Niederlassungen bzw. an Verkäufer oder Vertreter von uns zu leisten. Eine Zahlung ist erst dann geleistet, wenn diese bei der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen eingeht.

(9) Uns steht es frei Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft zu verkaufen. In diesem Fall wird der Forderungskauf dem Kunden gegenüber angezeigt. Der Kunde ist dann berechtigt und verpflichtet direkt an die jeweils benannte Factoring-Gesellschaft zu bezahlen.

(10) Kosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere im Falle von anfallenden Bankgebühren durch Auslandsüberweisungen hat der Kunde zu tragen.

 

§5 Preise und Kostenvoranschlag

(1) Wir erstellen auf Wunsch des Kunden Kostenvoranschläge, die die voraussichtlichen Arbeitszeiten und Materialien umfassen. Diese Kostenvoranschläge werden nach Erfahrungswerten und Preis‑ bzw. Arbeitswertkatalogen erstellt. Die Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Maßgeblich sind die beauftragten Leistungen und die vertraglich vereinbarten Preise.

(2) Sollten sich Mehrpreise ergeben, die für die Leistungsdurchführung erforderlich sind, sind diese geschuldet, auch wenn diese nicht im Kostenvoranschlag enthalten waren.

(3) Wünscht der Kunde eine verbindliche Kostenkalkulation in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages, so wird dieser im Einzelfall auf Auftrag des Kunden erstellt. Verbindliche Kostenvoranschläge sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Verbindliche Kostenvoranschläge bedürfen der Schriftform.

(4) Im Falle, dass es sich bei unserem Kunden um einen Verbraucher handelt, werden Bruttopreise ausgewiesen. Bei Unternehmern werden stets Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in den Kostenvoranschlägen, Verträgen und Rechnungen ausgewiesen.

(5) Im Falle eines verbindlichen Kostenvoranschlages dürfen die tatsächlich abgerechneten Kosten diesen nur übersteigen, sofern und soweit der Kunde im Einzelfall zugestimmt hat.

(6) Verlangt der Kunde die Erstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlages sind wir nach einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Kunden berechtigt die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags zu ortsüblichen und angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen

 

§6 Lieferung und Transport

(1) Wünscht der Kunde, dass der Vertragsgegenstand nach erfolgter Leistungserbringung der Vertragsgegenstand an diesen geliefert wird, so erfolgt dies auf das Risiko und auf Rechnung des Kunden.

(2) Die Gefahr für den Transport trägt stets der Kunde.

(3) Wünscht der Kunde eine Transportversicherung, so hat dieser die Kosten hierfür zu tragen.

(4) Sollten keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, so ist der Kunde verpflichtet den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Fertigstellungsmeldung durch uns in unserem Werk abzuholen

 

§7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen ist der Kunde verpflichtet unsere Leistungen abzunehmen.

(2) Die Abnahme erfolgt in unserer Betriebsstätte. Ein abweichender Abnahmeort bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, es sei denn wir erbringen unsere Leistung an einem anderen Ort. Dann ist dieser Ort auch der Abnahmeort.

(3) Wird der Vertragsgegenstand durch den Kunden nicht binnen einer Frist von 3 Werktagen ab der Fertigstellungsmeldung durch uns bei uns abgeholt, sind wir berechtigt die Vorhaltezeit zu ortsüblichen und angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen. Der Kunde befindet sich sodann im Annahmeverzug, sodass uns auch die gesetzlichen Rechte zustehen.

(4) Sollte aus betrieblichen Gründen bei Vorliegen des Annahmeverzugs der Gegenstand an einem anderen Ort aufbewahrt werden müssen, so trägt der Kunde die Kosten für die Lagerung und den Transport.

(5) Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen haben die Pflicht die Ware nach dem Empfang unverzüglich zu prüfen (§ 377 HGB). Der Kunde ist verpflichtet uns im Rahmen dieser Prüfung festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Rüge ist jedenfalls dann verspätet, wenn diese nicht innerhalb von 5 Werktagen ab dem Empfang der Ware, einschließlich dem Tag des Empfangs, zugeht. Erfolgt die Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Handelt es sich um einen verdeckten Mangel, welcher bei der vorzunehmenden Prüfung der Ware bei Erhalt nicht erkannt werden konnte, ist dieser nach Bekanntwerden unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen.

(6) Die Fertigstellung zeigen wir dem Kunden an.

(7) Im Rahmen eines Kostenvoranschlages bezeichnete Ausführungsfristen sind unverbindlich. Ein Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich als solcher schriftlich vereinbart ist. Sollten wir einen als verbindlich vereinbarten Fertigstellungstermin nicht einhalten und ist der Verzug durch uns zu vertreten, so steht es uns frei nach unserer Wahl den Nutzungsausfall zu ersetzen, oder ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen

 

§8 Fälligkeit der Rechnung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnungsverbot

(1) Der Kunde hat nur ein Aufrechnungsrecht mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn dieses aus demselben konkreten Vertragsverhältnis resultiert. Unternehmern steht das Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn die zugrundeliegende Forderung von uns unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.

(3) Kunden dürfen Ansprüche gegenüber uns nicht an Dritte abtreten, es sei denn wir haben dieser Abtretung vorher schriftlich zugestimmt.

 

§9 Gewährleistung

(1) Im Hinblick auf die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit für Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt § 7 Abs. 5 dieser Allgemeinen Werkstatt- und Servicebedingungen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich die festgestellten Mängel detailliert zu beschreiben, sodass anhand der Mängelanzeige eine Schlüssigkeitsprüfung durch uns vorgenommen werden kann.

(3) Die Verjährungsfrist bei Unternehmern, Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für die Gewährleistung im Hinblick auf Sachmängel beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme, oder bis zu 1.000 Betriebsstunden, je nachdem welche Bedingung zuerst eintritt.

(4) Für Verbraucher gelten abweichend der Absätze 1 bis 3 die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Die Verjährungsfristen für von uns grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden oder für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz verjähren abweichend der vorgenannten Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn die Schäden durch unsere Vertreter, oder einen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(6) Im Hinblick auf Kunden die Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist bei leichter Fahrlässigkeit unsere Schadensersatzverpflichtung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht ein Anspruch des Kunden in diesen Fällen nur dann, wenn es sich um vertragswesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) handelt, welche sich aus dem jeweiligen Vertrag ergeben, handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.
Sollte es sich beim Kunden um einen Verbraucher handeln, so gelten auch hier die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Schäden an gemäß der Ziffer 5.

(7) Sollten wir einen Mangel arglistig verschweigen, oder eine Garantie oder eine Beschaffenheitsvereinbarung für einen Vertragsgegenstand abgeben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(8) Im Fall des Vorliegens eines Mangels haben wir das Recht zur Nachbesserung. Diese kann nach unserer Wahl durch eine Neulieferung des Vertragsgegenstands oder durch Reparaturmaßnahmen erfolgen.

(9) Wir haben das Recht zweimal nachzubessern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Sollte der Kunde angemessene Nachbesserungsfristen gesetzt haben und der Sachmangel im Anschluss daran nicht vollständig beseitigt sein, stehen diesem die gesetzlichen Ansprüche zu.

 

§10 Beschränkung der Haftung

(1) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Kunden, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind ausgeschlossen. Es sei denn dass es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), welche sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt, handelt.

(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.

(3) Für sämtliche Haftungsfälle dem Grunde nach ist die Höhe des Schadensersatzes auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(4) Die Haftungsbeschränkungen dieser Allgemeinen Vertriebsbedingungen gelten nicht für die Fälle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Ebenfalls gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine unbeschränkte Haftung erfolgt auch im Falle der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

(5) Sollte ein Fertigstellungstermin infolge von höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen und ähnliches) oder sonstige unverschuldete Ereignisse unsererseits nicht eingehalten werden so stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen uns auf Schadensersatz zu. Für diese Fälle sind wir nicht verpflichtet einen Ersatz für den Vertragsgegenstand zu schaffen. Wir werden den Kunden, im Rahmen unserer Möglichkeiten so schnell wie möglich und so weit wie möglich über die zu erwartenden Verzögerungen informieren

 

§11 Pfandrechte

(1) An den Vertragsgegenständen steht uns ein vertragliches Pfandrecht zu.

(2) Dieses Pfandrecht steht uns auch im Hinblick auf frühere, nicht unmittelbar mit dem konkreten Auftrag in Verbindung stehende Forderungen gegenüber dem Kunden, die aus durchgeführten Arbeiten, Lieferungen oder Mieten bestehen, zu.

(3) Das Pfandrecht steht uns ebenfalls an sämtlichen weitergehenden Forderungen zu, sofern und soweit diese vom Kunden unbestritten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind

 

§12 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren und Güter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und der Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten durch den Kunden in unserem Eigentum. Dies gilt auch, sofern uns Forderungen gegen den Kunden aus anderen Geschäftsvorfällen zustehen.

(2) Für den Fall, dass die Ersatzteile mit dem Vertragsgegenstand in der Form fest verbunden werden, dass diese ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsgegenstandes sind, räumt uns der Kunde im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes das Miteigentumsrecht an dem Vertragsgegenstand ein.

(3) Der Kunde ist verpflichtet das Miteigentum für uns kostenfrei zu verwahren.

(4) Der Kunde hat bei Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte diese über den bestehenden Eigentumsvorbehalt umfassend zu informieren. Im Falle des Verkaufs es Vertragsgegenstands verpflichtet sich der Kunde mit dem Käufer einen Vertrag dahingehend abzuschließen, der unsere Eigentumsrechte sicherstellt.

 

§13 Geheimhaltung

(1) Sämtliche Unterlagen, Entwürfe, Modelle, Zeichnungen, Datenträger oder sonstige Informationen bleiben in unserem Eigentum und sind ebenfalls geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, die in unserem Eigentum stehenden vorgenannten Medien nach Abschluss der Geschäftsbeziehung unverzüglich an uns zurückzugeben. Dies gilt auch für etwaig gefertigte Kopien oder sonstige Vervielfältigungen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, sofern es sich bei dem Kunden um Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt seine Mitarbeiter sowie Vertragspartner, welche im Rahmen unseres Auftrages für diesen tätig werden, ebenfalls zu den Bestimmungen gemäß § 13 Abs. 1 zu verpflichten.

(3) Der Kunde darf mit der Geschäftsbeziehung zu uns nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung werben.

 

§14 Verjährung

(1) Die Ansprüche des Kunden gegenüber uns, sofern es sich um Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, verjähren grundsätzlich in 12 Monaten. Dies gilt nicht für die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus Garantien oder Beschaffungsrisiken sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder grob fahrlässiges oder vorsätzliches, einschließlich des arglistigen Handelns.

(2) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen

 

§15 Alternative Streitbeilegung gemäß §36 VSBG und Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Plattform der EU-Kommission zur Onlinestreitbeilegung: www.ec.europa.eu/costumers/odr

Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit

 

§16 Schlussbestimmungen

(1) Als Erfüllungsort wird unser Sitz (Bietigheim-Bissingen) vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

(3) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Bietigheim-Bissingen vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat.

(4) Abgetretene Forderungen, welche über unsere Factoring-Gesellschaft abgewickelt werden, haben ihren Gerichtsstand an dem Sitz der Factoring-Gesellschaft wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

 

Stand: 03/2017

 

 

 

Allgemeine Mietbedingungen der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen

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§1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Mietverträge. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Stehen wir mit dem Kunden in laufender Geschäftsbeziehung, so gelten diese Bedingungen für alle künftigen Mietverträge mit den Kunden, soweit nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich andere Bedingungen mit einbezogen werden.

 

§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages sind die im Vertrag genannten Mietgegenstände einschließlich Zubehör. Für Art und Ausführung des Vertragsgegenstandes sind die schriftlichen Vereinbarungen maßgebend.

(2) Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes in Prospekten und Katalogen sowie auf Typenblättern sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Das gilt auch für Fotos, Zeichnungen und sonstige Abbildungen.

(3) Von uns angegebene Leistungsdaten beziehen sich auf einen Betrieb bei Lufttemperatur von +20°C, ebenem Betonfußboden und trockenen Einsatzbedingungen, Abweichungen von den angegebenen technischen Daten sind auch bei normalen Bedingungen im Bereich üblicher Toleranzen zulässig.

 

§3 Einsatzort

Einsatzort ist der im Vertrag genannte Standort. Will der Kunde die Einsatzbedingungen ändern oder den Einsatzort wechseln, so bedarf er dazu unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

§4 Bereitstellung, Vertragslaufzeit

(1) Wir stellen dem Kunden den jeweiligen Vertragsgegenstand in der Vertrag schließenden Mietstelle zur Abholung bereit. Auf Wunsch vermitteln wir auch namens und im Auftrage des Kunden den für den Kunden kostenpflichtigen Versand des Vertragsgegenstandes oder führen diesen im Auftrag des Kunden für diesen kostenpflichtig mit eigenen Transportfahrzeugen durch.

(2) Bei Verträgen über mehrere Vertragsgegenstände sind wir berechtigt, die Geräte auch einzeln und nacheinander bereitzustellen. Dabei gilt jede Teilleistung als selbständiges Geschäft. Dies gilt nur, soweit es sich bei unserem Kunden um Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen handelt.

(3) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Bereitstellung des jeweiligen Vertragsgegenstandes zur Abholung bzw. zum Versand. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme und/ oder Nutzung erforderlichen Teilen in vertragsgemäßen Zustand bei der Vertrag schließenden Mietstelle oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort zur Rückgabe an uns eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten voraussichtlichen Mietdauer.

 

§5 Leistungsverzögerung

(1) Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, für den Ihm entstandenen Verzögerungsschaden für jede vollendete Woche des Verzuges eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1% vom Wert desjenigen Teils, das aufgrund der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, jedoch maximal 5% des Nettoauftragswertes (= Höhe des vereinbarten Mietzinses), zu verlangen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei unserem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Liegt Leistungsverzug vor und gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Kunde zur Kündigung berechtigt.

 

§6 Annahme des Vertragsgegenstandes, Annahmeverzug

Der Kunde ist bei der Bereitstellung des jeweiligen Vertragsgegenstandes zur Abholung oder zum Versand zur Annahme des Vertragsgegenstandes zum vereinbarten Termin verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten sowie die Risiken des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Mietsache zu tragen.

 

§7 Umgang mit dem Vertragsgegenstand, Aufsichts- und Mitteilungspflicht

(1) Der Kunde wird den Vertragsgegenstand schonend behandeln, alle geltenden Sicherheitshinweise und -vorschriften beachten, insbesondere die Tragfähigkeit des Vertragsgegenstandes nicht überschreiten. Der Kunde verpflichtet sich, an dem Vertragsgegenstand nur für diesen ausgebildetes und beauftragtes Personal einzusetzen, insbesondere sicherzustellen, dass nur solche Personen mit dem Vertragsgegenstand umgehen, die nach Herstellervorgaben gem. Bedienungsanleitung unterwiesen sind.

(2) Der Kunde wird zum Betrieb des Vertragsgegenstandes einwandfreie Betriebsmittel (z.B. Treibstoff) verwenden. Sollten sich durch die Verwendung nicht einwandfreier Betriebsmittel Nachteile irgendwelcher Art für uns ergeben, ist der Kunde uns schadenersatzpflichtig.

(3) Verlust und Beschädigungen an dem Vertragsgegenstand und/oder dessen Zubehör teilt uns der Kunde unverzüglich mit.

 

§8 Wartung, Instandhaltung

(1) Der Kunde erhält den Vertragsgegenstand während der Vertragsdauer stets in ordnungsgemäßem und betriebssicheren Zustand, die beim Betrieb anfallenden Energiekosten trägt der Kunde.

(2) Zum Zwecke der Instandhaltung lässt der Kunde
a.) elektromotorische Fahrzeuge bei einschichtigem Einsatz im 3-Monats-Rhythmus gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit,
b.) verbrennungsmotorische Fahrzeuge im 3-Monats-Rhythmus gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit, spätestens jedoch nach einer jeweiligen Einsatzdauer von max. 500 Betriebsstunden nach Terminabsprache mit unserer zuständigen Kundendienststelle auf unsere Kosten in der Normal-Arbeitszeit warten und bei Bedarf aufgrund gebrauchstypischer Abnutzung sofort reparieren. Für die Reparaturen hat er keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät, es sei denn, wir haben den Ausfall des Fahrzeuges zu vertreten. Werden Wartungs- und/ oder Reparaturmaßnahmen aufgrund von Gewaltschäden, Fehlbedienungen o. ä. vom Kunden zu vertretenden Umständen erforderlich, trägt dieser die entsprechenden Kosten.

Die Verpflichtung zur Mietpreisentrichtung bleibt hiervon unberührt.

 

§9 Verbot der Überlassung an Dritte

(1) Der Kunde darf den Vertragsgegenstand weder vermieten, verleihen, verpachten noch in sonst irgendeiner Weise unmittelbar oder mittelbar eine Überlassung an Dritte vornehmen, es sei denn, er hat vorab unsere schriftliche Zustimmung eingeholt.

 

§10 Haftung bei Verlust und Beschädigung, Austausch bei Untergang des Vertragsgegenstandes

Soweit uns der aus dem Verlust oder der Beschädigung entstandene Schaden nicht von der Versicherung gemäß § 13 dieser Bedingungen ersetzt wird, haftet der Kunde, es sei denn, wir haben den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten. Geht der Vertragsgegenstand unter, sind wir berechtigt, den Vertrag mit einem gleichwertigen Vertragsgegenstand nach unserer Wahl fortzusetzen.

 

§11 Betriebsgefahr

Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes übernimmt der Kunde sämtliche Pflichten des Halters und ist für deren Einhaltung verantwortlich. Er hat auf eigene Kosten für die Einhaltung bestehender Gesetze einzustehen und uns diesbezüglich von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

 

§12 Vermietung mit Bedienungspersonal

Stellen wir bei Überlassung des Mietgegenstandes Bedienungspersonal bereit, darf das Personal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht für andere Arbeiten eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haften wir nur dann, wenn wir das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt haben. Im Übrigen haftet der Kunde für derartige Schäden.

 

§13 Schaden/Abhandenkommen/Versicherung

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass der Vertragsgegenstand aus versicherungsrechtlichen Gründen mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein kann. Der Kunde ist hiermit einverstanden.

(2) Der Kunde versichert, den Vertragsgegenstand für die gesamte Vertragslaufzeit gegen Transportschäden, Verlust (z. B. Diebstahl), Feuer, Wasser und Maschinenbruch zum Neuwert. Der Kunde weist uns den Versicherungsschutz auf Anfrage schriftlich nach. Der Kunde tritt bereits hiermit sämtliche Rechte aus dieser Versicherung für jedweden Versicherungsfall an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

(3) Verletzt der Kunde seine Versicherungspflicht aus Ziff. 2. oder sind wir noch nicht Inhaber der Rechte aus der einschlägigen Versicherung geworden, sind wir berechtigt, zur Sicherung von Schadensersatz- und Wiederherstellungsansprüchen unbeschadet weitgehender Rechte den noch ausstehenden Mietzins sofort fällig zu stellen, soweit der Schadensbetrag hierdurch nicht überschritten wird.

(4)Der Kunde hat die Möglichkeit, die Versicherung über uns abzuschließen. Der Selbstbehalt beträgt – ohne Maschinenumsturz – je Schadenfall (jeder einzelne Schadenvorgang)
– EUR 1.000,00 für alle Flurförderzeuge bis 4,5 t Tragkraft sowie generell für alle Hubarbeitsbühnen
– EUR 2.000,00 für alle Flurförderzeuge ab 4,6 t bis 7,0 t Tragkraft sowie generell für alle Geländestapler
– EUR 3.000,00 für Flurförderzeuge ab 7,1 t Tragkraft sowie für sämtliche starre Teleskoplader
– EUR 5.000,00 für alle Rotor-Teleskoplader sowie im Falle des Einsatz bei Tunnelarbeiten, Wasserbaustellen und Winterdienst/Salz
– im Falle eines Schadens durch Maschinenumsturz erhöhen sich die vorbezeichneten Selbstbehalte wie folgt:
anstelle EUR 1.000,00: EUR 2.000,00;
anstelle EUR 2.000,00: EUR 4.000,00; sowie
anstelle EUR 3.000,00 bzw. EUR 5.000,00: EUR 10.000,00.

Der Selbstbehalt bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unterschlagung oder Betrug beträgt 10 % vom Neuwert des Vertragsgegenstandes, mind. EUR 1.000,00, max. EUR 10.000,00.
Abweichende Selbstbehalte können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.

 

§14 Bauliche Änderungen

(1) Änderungen und zusätzliche Ein-/ Anbauten an dem Vertragsgegenstand bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Für den Fall des Einbaus zusätzlicher Teile geht das Eigentum daran entschädigungslos auf uns über. Unser Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bleibt hier von ebenso wie die Wartungs- und Instandhaltungsverpflichtung des Kunden gemäß § 8 unberührt. Die Verantwortung für vom Kunden vorgenommene Änderungen, Ein-/ Anbauten und ihre Benutzung liegt ausschließlich beim Kunden.

(2) Die Verantwortung für vom Kunden vorgenommene Änderungen, Ein-/ Anbauten und ihre Benutzung liegt ausschließlich beim Kunden.

 

§15 Mietzins, Zahlung, Zahlungsverzug

(1) Der umseitig genannte Mietpreis gilt ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abholung bzw. zum Versand zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung. Bei Verbrauchern gemäß § 13 BGB handelt es sich um Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Nutzt der Kunde den Vertragsgegenstand täglich länger als für eine normale Personalschicht (max. 8 Std.), so wird für jede weitere angefangene Arbeitsstunde 1/8 des vereinbarten Tagesmietzinses erhoben.
Der Kunde hat uns die Erhöhung der Einsatzzeit binnen 14 Tagen ab deren Beginn schriftlich anzuzeigen. Als Berechnungsgrundlage gilt, soweit nicht abweichend vereinbart: 5 Arbeitstage pro Woche (Montag-Freitag, max. 40 Arbeitsstunden), Samstag, Sonntag und Feiertag werden nur bei Nutzung berechnet.

(3) Der Mietzins ist in voller Höhe grundsätzlich sofort nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug fällig. Bei einer Mietdauer von mehr als 20 Arbeitstagen wird der Mietzins monatlich berechnet. Die monatlichen Raten sind in diesem Fall laufend im Voraus zum jeweiligen Abrechnungstag fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berichtigt, unbeschadet eines etwaigen höheren Verzugsschadens, den wir nachzuweisen haben, sowie etwaiger sonstiger (Schadenersatz) Ansprüche ab Fälligkeit Zinsen mit 9%-Punkte über dem jeweils gültigen Basiszins zu berechnen. Dem Kunden steht es frei, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen. Weitergehende Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben hierdurch unberührt. Bei Verbrauchern gelten 5 %-Punkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz als vereinbart.

(5) Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllung statt angenommen.

(6) Zahlungen sind ausschließlich an unseren Hauptsitz in Bietigheim-Bissingen, nicht an die Mietstellen, an Niederlassungen bzw. an Verkäufer oder Vertreter von uns zu leisten. In jedem Fall gilt eine Zahlung erst mit Eingang bei der Mietzentrale als erbracht. Wir behalten uns vor, unsere Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft zu verkaufen und dies dem Kunden anzuzeigen – in diesem Fall hat der Kunde direkt an die Factoring-Gesellschaft zu zahlen.

(7) Der Kunde tritt hiermit in Höhe des vereinbarten Mietpreises, abzüglich erhaltener Kaution, seine Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftragserfüllung der Mietgegenstand verwendet wird, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

 

§16 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ansprüche des Kunden uns gegenüber sind nicht abtretbar. Bei Verbrauchern gemäß § 13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§17 Fristlose Kündigung

(1) Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Uns steht dieses Recht insbesondere zu, wenn
a.) der Kunde sich mit 2 Monatsraten im Verzug befindet, der Kunde um ein Moratorium bei sämtlichen oder einem Teil seinen Gläubigern nachsucht
b.) über das Vermögen des Kunden oder eines Unternehmens innerhalb der Firmengruppe des Kunden das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt worden ist,
c.) der Kunde ohne unsere Zustimmung den Vertragsgegenstand einem Dritten überlässt,
d.) der Kunde in erheblichem Maße gegen die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen verstößt und dieses Verhalten trotz einer Abmahnung fortsetzt,
e.) unser Kreditversicherer oder Factoring-Partner ein bestehendes Kreditlimit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, streicht oder reduziert.

(2) Wird der Vertrag von uns fristlos gekündigt, sind wir berechtigt, vom Kunden die Herausgabe des Vertragsgegenstandes sowie Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu verlangen. Zu ersetzen ist uns derjenige Schaden, der uns durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht.

 

§18 Gewährleistung, Haftung

(1) Alle mit Mängeln behafteten Vertragsgegenstände werden nach unserer Wahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ziffern 2 entweder unentgeltlich repariert oder ausgetauscht. Der Kunde hat uns für die Reparatur oder den Austausch ein angemessene Zeit und ggf. Gelegenheit vor Ort zu gewähren.

(2) Im Fall des Fehlschlagens der Reparatur oder des Geräteaustausches hat der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen oder Herabsetzung des Mietzinses (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.

(3) Wir haften unbeschadet der Regelungen in § 21 dieser Bedingungen nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

(4) Jedwede Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.

(5) Auch für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstanden sind, haften wir nicht: Vorsatz des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen, Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen, Missachtung von geltenden Sicherheitsanweisungen- und -vorschriften gem. Bedienungsanleitung sowie gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Tragfähigkeit des Vertragsgegenstandes betreffend, eine Überbeanspruchung des Vertragsgegenstandes oder Falscheinsatz, Reifenschäden sowie Schäden an Hydraulikleitungen, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer unseren Subunternehmern), gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind.

(6) Werden vom Kunden oder von Dritten ohne unsere vorherige Einwilligung Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, entstehen hierfür uns gegenüber keine Gewährleistungsansprüche.

 

§19 Rückgabe

(1) Der Kunde hat den Vertragsgegenstand nach Beendigung des Vertrages auf seine Gefahr und Kosten in gesäubertem und ordnungsgemäßem Zustand an unsere für ihn zuständige Mietstelle zurückzugeben, soweit mietvertraglich nicht anderes vereinbart ist. Schäden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht vereinbarte Änderungen am Vertragsgegenstand sowie erhebliche Verschmutzungen werden auf Kosten des Kunden beseitigt.

(2) Wird der Vertragsgegenstand in beschädigtem Zustand zurückgegeben, so verpflichtet sich der Kunde, eine dem Mietzins entsprechende Nutzungsentschädigung bis zu dem Zeitpunkt an uns zu zahlen, zu dem der gemietete oder ein neuer Vertragsgegenstand uns für die Vermietung wieder zur Verfügung steht.

(3) Bei vorzeitiger Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, denjenigen Mietzins zu entrichten, den wir bei Vertragsabschluss auf der Basis einer kürzeren Mietdauer beim Kunden erhoben hätten. Sollte der Vertragsgegenstand während der ursprünglichen Vertragslaufzeit nicht anderweitig vermietet werden, so ist der Kunde verpflichtet die für die Vertragslaufzeit vereinbarten Entgelte zu tragen.

(4) Sofern der Mietgegenstand vom Kunden zur Abholung bereitgestellt wird, liegt die Verantwortung für diesen weiterhin, bis zur endgültigen Abholung, beim Kunden.

(5) Wird das Gerät nicht unverzüglich, spätestens binnen 2 Arbeitstagen nach Abmeldung, durch den Vermieter abgeholt, so ist der Kunde verpflichtet die Abholung nochmals schriftlich anzumahnen.

 

§20 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich schriftlich von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Verfügungen Dritter, die sich gegen einen Vertragsgegenstand richten, und überlässt uns Abschriften von Pfändungsverfügungen und Protokollen. Er hat darüber hinaus alles zu unternehmen, um die Durchführung der genannten Maßnahmen abzuwenden. Wenn wir Drittwiderspruchsklage gemäß § 771ZPO erheben, ist uns der Kunde zur Erstattung der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten verpflichtet, wenn der die Zwangsvollstreckung Betreibende hierzu nicht in der Lage ist.

 

§21 Weitergehende Haftung

(1) Nicht in diesen Bedingungen geregelte Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur in dem nachfolgend geregelten Umfang zu.

(2) Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren und eine entsprechend höhere Deckungssumme zu vereinbaren, sofern der Kunde die hierfür erforderliche Mehrprämie zahlt.

(3) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht:
bei Vorsatz;
– bei grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter,
– bei von uns zu vertretender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit hierdurch das Erreichen des Vertragszweckes gefährdet bzw. unmöglich wird; die Haftung ist insofern jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, wenn nicht einer der vorgenannten Fälle gegeben ist, sowie
– im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen.
– bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB

 

§22 Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) § 36 Allgemeine Informationspflicht

Plattform der EU-Kommission zur Onlinestreitbeilegung:

www.ec.europa.eu/costumers/odr

Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 23 Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel, Allgemeine Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat, der Sitz derjenigen Mietstelle, die den Vertragsgegenstand zur Abholung bzw. zum Versand bereitgestellt hat.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bietigheim-Bissingen, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat. Abgetretene Forderungen, welche über unsere Factoring-Gesellschaft abgewickelt werden, haben ihren Gerichtsstand an dem Firmensitz der Factoring-Gesellschaft.

(3) Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon der sonstigen Inhalt dieser Mietvertragsbedingungen unberührt.

(4) Der Kunde zeigt uns einen Wechsel seines Wohn- oder Firmensitzes sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens unverzüglich an.

 

Stand 05/2017