Allgemeine Vertriebsbedingungen der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen
§1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Vertriebsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge, in denen wir Verkäufer sind. Diese Allgemeinen Vertriebsbedingungen gelten in diesen Verträgen ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
(2) Stehen wir mit dem Kunden in einer laufenden Geschäftsbeziehung, so gelten diese Bedingungen für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, in denen wir als Verkäufer auftreten, soweit nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich andere Bedingungen einbezogen werden.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages sind sämtliche Waren und Güter, die wir an einen Kunden verkaufen.
(2) Für die Art und die konkrete Ausführung des Vertragsgegenstands sind die schriftlichen Vereinbarungen maßgebend.
(3) Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Vertragsgegenstands in Prospekten und Katalogen sowie auf Typenblättern sind nur ungefähre Angaben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine Beschaffenheit vereinbart wird. Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, Detailinformationen und sonstige Abbildungen.
(4) Die von uns angegebenen Leistungsdaten beziehen sich auf einen Betrieb bei Lufttemperatur von plus 20° C, ebenem Betonfußboden und trockenen Einsatzbedingungen. Abweichungen von den angegebenen technischen Daten sind auch bei normalen Bedingungen im Bereich üblicher Toleranzen zulässig.
§3 Vertragsabschluss und Angebot
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Es bleibt uns vorbehalten, bis zum endgültigen Vertragsabschluss über eine bestimmte Vertragsleistung den Leistungsumfang sowie die Leistungszeit, als auch die Preise zu ändern. Dies gilt jedoch nicht für Angebote aus unserem Online-Shop, sondern lediglich für Angebote, die sich aus Prospekten, Katalogen oder dem allgemeinen informatorischen Teil unserer Homepage ergeben.
(2) Werden mit einem Angebot Unterlagen überlassen, welche Abbildungen, Maßangaben, Muster, Beschreibungen, o.ä., enthalten, gelten diese nur als vereinbarte Beschaffenheit, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Sollte im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch uns festgestellt werden, dass Änderungen in der Konstruktion oder der Ausführung der einzelnen Produkte nötig sind und vorgenommen werden müssen, bleiben die Änderungen uns ohne Genehmigung des Kunden vorbehalten, sofern dem Kunden hierdurch nicht ein unzumutbarer Nachteil entsteht.
(4) Sämtliche überlassenen Unterlagen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Muster, Berechnungen, Detailinformationen, Fotos und Abbildungen, bleiben in unserem Eigentum. Wir behalten uns die Urheberrechte diesbezüglich vollumfassend vor. Die vorgenannten Unterlagen dürfen Dritten nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung überlassen werden. Sollte ein Auftrag an uns nicht erteilt werden, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
(5) Sollte ein Kunde besondere Anforderungen an ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag stellen und sollten damit Mehraufwendungen verbunden sein, sind diese Mehraufwendungen vom Kunden zu tragen.
(6) Im Rahmen der elektronischen Auftragsabwicklung werden die Vertragstexte in unserem Hause elektronisch gespeichert. Diese Allgemeinen Vertriebsbedingungen sind Bestandteil dieser Verträge.
§4 Rechnungstellung und Zahlung
(1) Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verstehen sich sämtliche angegebenen Preise netto und zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so erfolgen die Preisangaben stets brutto, also inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Unsere Rechnungen sind in voller Höhe grundsätzlich sofort nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
(4) Von den Kosten für unsere Produkte sind die Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung nicht mit umfasst. Diese Preise werden in unserem Online-Shop ausgewiesen. Im Rahmen der Bestellübersicht erhält der Kunde den Gesamtpreis ausgewiesen. Diese werden gesondert berechnet. Eine Versicherung für den Transport wird nur auf besonderes Verlangen des Kunden und auf dessen Rechnung abgeschlossen.
(5) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt ab Eintritt des Verzugszeitpunktes Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Uns bleibt es vorbehalten nachzuweisen,
dass uns ein höherer Schaden entstanden ist, der dann vom Kunden zu ersetzen ist. Dem Kunden bleibt es seinerseits freigestellt uns gegenüber nachzuweisen, dass uns entweder überhaupt kein Schaden entstanden ist, oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
(6) Die Annahme von Schecks und sonstigen Zahlungsanweisungen erfolgt stets nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt.
(7) Zahlungen sind ausschließlich an unseren Hauptsitz in Bietigheim-Bissingen und nicht an Niederlassungen bzw. an Verkäufer oder Vertreter von uns zu leisten. Eine Zahlung ist erst dann geleistet, wenn diese bei der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen eingeht.
(8) Uns steht es frei Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft zu verkaufen. In diesem Fall wird der Forderungskauf dem Kunden gegenüber angezeigt. Der Kunde ist dann berechtigt und verpflichtet direkt an die jeweils benannte Factoring-Gesellschaft zu bezahlen.
(9) Kosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere im Falle von anfallenden Bankgebühren durch Auslandsüberweisungen hat der Kunde zu tragen.
§5 Informationen zu unserem Online-Shop
(1) Die Kosten, welche beim Kunden durch den Einsatz des Fernkommunikationsmittels (z.B. Internetzugang, Faxübermittlung, usw.) sind vom Kunden zu tragen.
(2) Die in unserem Online-Shop dargestellten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Diese verstehen sich als online zur Verfügung gestellter Katalog. Der Kunde kann ein Produkt durch Anklicken des Buttons „IN DEN WARENKORB“ in diesen ablegen um später die dort gespeicherten Produkte gemeinsam zu bestellen. Das Ablegen von Produkten stellt kein verbindliches Kaufangebot dar. Die im Warenkorb abgelegten Produkte können sich die Kunden durch das Anklicken des Buttons „WARENKORB ANSEHEN“ jederzeit ansehen. Durch das Anklicken des Buttons „x“ können Waren aus dem Warenkorb entfernt werden. Durch das Anklicken des Buttons „WEITER ZUR KASSE“ oder „KASSE“ startet der Kunde den Bestellvorgang. Der Kunde füllt das Formular mit dessen Daten aus und wählt zwischen den angebotenen Zahlungsarten aus. Der Kunde hat die Möglichkeit durch Anklicken des Buttons „BESTELLUNG BEARBEITEN“ die Produkte zu ändern oder zu löschen. Durch Anklicken des Buttons „WARENKORB AKTUALISIEREN“ kann die Ansicht des Warenkorbs aktualisiert werden. Durch das Anklicken des Buttons „BESTELLÜBERSICHT“ gelangt der Kunde zu der Bestellübersicht in dieser findet der Kunde die gesamte Bestellung zusammengefasst. Durch Anklicken des Buttons „DATEN ÄNDERN“ können die persönlichen Daten und/oder die Zahlungsweise nochmals geändert werden. Durch Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ wird uns die Bestellung übermittelt und der Kunde gibt sein verbindlichen Angebot ab. Der Kunde erhält kurz nach Abschluss dieses Vorgangs eine Zugangsbestätigung durch uns übermittelt. Diese stellt jedoch keine Annahme des Angebots dar. Uns steht es frei die Bestellung durch Versand einer E-Mail innerhalb von zwei Werktagen (Wochentage außer Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage an unserem Sitz in Bietigheim-Bissingen) nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang beim Kunden.
(3) Zum Zweck der Auftragsabwicklung (Bearbeitung der Bestellung, Zahlung, Lieferung von Produkten) werden die persönlichen Daten des Kunden (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, sowie sonstige uns im Zusammenhang mit der Bestellung übermittelte Informationen), nebst den übermittelten Informationen zur Zahlungsweise bei uns gespeichert. Die Lieferung der vom Kunden bestellten Produkte erfolgt ggf. über ein durch uns beauftragtes anderes Unternehmen. Zu diesem Zwecke übermitteln wir die Lieferanschrift, den Namen des Kunden sowie die E-Mail-Adresse des Kunden an das jeweilige Transport-unternehmen, dass dieses direkt mit dem Kunde in Kontakt treten kann um Sendungsinformationen zu übermitteln. Je nach Zahlungsart müssen die Daten zur Abwicklung der Zahlung an den jeweiligen Anbieter des Zahlungsdienstes übermittelt werden. Der Vertragstext wird von uns ebenfalls gespeichert.
(4) Im Rahmen unseres Online-Shops kann sich ein Kunde ein Kundenkonto anlegen, wobei dies zur Vornahme von Bestellungen nicht erforderlich ist. In diesem ist es dem Kunden möglich seine früheren Bestellungen einzusehen. In diesem Zusammenhang werden die im Kundenkonto hinterlegten Daten ebenfalls durch uns gespeichert.
(5) Bei einer Bestellung per Telefax handelt es sich bei der Übermittlung des Bestellformulars um das Angebot des Kunden, welches an uns gerichtet ist. Auch hier steht es uns frei die Bestellung durch Versand einer E-Mail innerhalb von zwei Werktagen (Wochentage außer Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage an unserem Sitz in Bietigheim-Bissingen) nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang beim Kunden.
(6) Wir sind sehr bemüht unseren Online-Shop ohne Störungen verfügbar zu halten, jedoch kann es immer wieder zu kurzfristigen Ausfällen kommen. Auch ist es möglich, dass Kunden je nach verwendetem Endgerät und der darauf installierten Software unser Angebot nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Hierfür können wir keinerlei Haftung übernehmen.
(7) Bei der Zahlungsoption „PayPal“ erfolgt die Abwicklung der Zahlung über den Dienstleister PayPal (Europe) S.ŕ r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
Die PAYPAL Datenschutzerklärung ist unter:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE einsehbar.
(8) Bei der Option „SOFORT Banking“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Service der SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München.
Die Datenschutzbestimmungen sind unter:
https://www.sofort.com/ger-DE/datenschutzerklaerung-sofort-gmbh/ einsehbar.
Die Funktionsweise ist unter:
https://www.sofort.com/ger-DE/kaeufer/su/so-funktioniert-sofort-ueberweisung/ einsehbar.
§6 Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung finden Sie auf unserer Homepage unter: http://shop.staplerwelt.de/widerrufsbelehrung/
§7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot
(1) Der Kunde hat nur ein Aufrechnungsrecht mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur dann zu, wenn dieses aus demselben konkreten Vertragsverhältnis resultiert. Unternehmern steht das Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn die zugrundeliegende Forderung von uns unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.
(3) Kunden dürfen Ansprüche gegenüber uns nicht an Dritte abtreten, es sei denn wir haben dieser Abtretung vorher schriftlich zugestimmt.
(4) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§8 Lieferzeit
(1) Wir sind nur verpflichtet die Lieferfristen einzuhalten, wenn der jeweilige Kunde seine Vertragspflichten vollumfassend erfüllt hat. Treten Verschiebungen des Liefertermins aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen ein, die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, behördliche Anordnungen, Aussperrungen, u.ä.) sind wir berechtigt die Lieferfrist entsprechend zu verlängern. Dies gilt auch, wenn diese Voraussetzungen bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen stehen dem Kunden weder ein Recht auf Schadensersatz zu, noch sonstige Rechte aufgrund der Verzögerung des Liefertermins. Dauert eine derartige Behinderung länger als 3 Monate und hat der Kunde nach Ablauf dieser 3 Monate uns eine angemessene Nachfrist zur Lieferung des Vertragsgegenstands gesetzt, ist dieser berechtigt nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des mit uns abgeschlossenen Vertrages zurückzutreten. Kommt es zu einer Verschiebung des Liefertermins auf Wunsch des Kunden, haben wir das Recht, sollte die Verzögerung länger als einen Monat andauern, für die Lagerung ab dem Ablauf von einem Monat nach der Anzeige der Lieferbereitschaft durch uns für die Lagerung des Vertragsgegenstands 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen.
(2) Sollte der Liefertermin kundenseitig auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, haben wir ebenfalls das Recht nach Setzung einer angemessen Nachfrist zur Entgegennahme des Vertragsgegenstands (z.B. Abnahme, Abholung, Annahme der Lieferung) und dem fruchtlosen Verstreichen dieser Frist über den Vertragsgegenstand zu verfügen und die Lieferung an den Kunden innerhalb einer angemessen verlängerten Frist vorzunehmen.
§9 Untersuchungs- und Rügepflicht (gilt nicht für Verbraucher)
(1) Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen haben die Pflicht die Ware nach dem Empfang unverzüglich zu prüfen (§ 377 HGB). Der Kunde ist verpflichtet uns im Rahmen dieser Prüfung festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Rüge ist jedenfalls dann verspätet, wenn diese nicht innerhalb von 5 Werktagen ab dem Empfang der Ware, einschließlich dem Tag des Empfangs, zugeht. Erfolgt die Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Handelt es sich um einen verdeckten Mangel, welcher bei der vorzunehmenden Prüfung der Ware bei Erhalt nicht erkannt werden konnte, ist dieser nach Bekanntwerden unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich die festgestellten Mängel detailliert zu beschreiben, sodass anhand der Mängelanzeige eine Schlüssigkeitsprüfung durch uns vorgenommen werden kann.
(3) Der Kunde trägt die Beweislast für sämtliche Voraussetzungen
gem. § 7 Ziff. 1.
(4) Handelt es sich bei den gerügten Mängeln um Transportschäden, so hat die Mängelanzeige unter Hinzuziehung des Spediteurs, des Lieferers bzw. des jeweiligen Frachtführers zu erfolgen.
§10 Gefahrübergang
(1) Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt bei Übergabe der Waren oder Güter an den jeweiligen Spediteur bzw. Frachtführer, sofern es sich beim Kunden um Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
(2) Der Gefahrübergang erfolgt auch, sobald der Kunde in Annahmeverzug ist.
§11 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren und Güter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und der Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten durch den Kunden in unserem Eigentum. Dies gilt auch, sofern uns Forderungen gegen den Kunden aus anderen Geschäftsvorfällen zustehen.
(2) Erfüllt der Kunde nach einer angemessenen Nachfristsetzung seine Vertragspflichten nicht, sind wir zum Rücktritt von dem jeweiligen Vertrag berechtigt. Wir sind dann neben den gesetzlichen Folgen des Rücktritts berechtigt uns entstandene Schäden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(3) Im Falle eines solchen Rücktritts nach § 11 Abs. 2 stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche uns gegenüber zu.
(4) Für den Fall, dass die von uns gelieferten Waren oder Dienstleistungen durch den Kunden weiterverarbeitet werden, bearbeitet werden, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass an dem verbundenen, vermischten, be- oder verarbeiteten Gegenstand Miteigentumsrechte zu unseren Gunsten begründet werden. Diese Miteigentumsrechte werden bereits jetzt von dem Kunden an uns abgetreten. Die Abtretung wird von uns angenommen.
(5) Der Kunde ist berechtigt im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr über die erworbenen Waren und Güter zu verfügen. Er ist ebenfalls berechtigt diese weiter zu veräußern. In diesen Fällen ist der Kunde jedoch dazu verpflichtet, mit dem jeweiligen Vertragspartner einen derartigen Vertrag abzuschließen, der den erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt, welcher mit uns vereinbart ist, ebenfalls gewährleistet.
(6) Der Vertragsgegenstand darf weder verpfändet oder sonst sicherungsübereignet werden. Kommt es zur Weiterveräußerung der Waren oder Güter und stehen unsererseits noch Forderungen gegenüber den Kunden offen, tritt dieser seine Zahlungsansprüche gegenüber seinen Vertragspartner bereits jetzt an uns ab, wobei wir die Abtretung annehmen.
(7) Kunden sind nicht berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt erworbene Ware zu verpfänden und/oder veräußern.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, sollten wir von unseren Sicherungsrechten Gebrauch machen, uns die Anschriften und Namen der dritten Personen zu benennen, damit wir unsere Rechte bei diesen geltend machen können. Für den Fall, dass der Wert der Sicherheit unsere Gesamtforderungen mehr als 20 % übersteigt, verpflichten wir uns, auf ausdrückliches Verlangen des Vertragspartners hin den Gegenstand insoweit zurück zu übertragen.
§12 Weitergehende Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde haftet für sämtliche Informationen, Skizzen, Leistungsbeschreibungen, Pflichtenhefte, Zeichnungen, Detailbeschreibungen bzw. sonstige Daten, hinsichtlich deren Richtigkeit und Vollständigkeit, die er uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung überlassen hat. Bei offensichtlichen Fehlern in der Bestellung machen wir den Kunden hierauf aufmerksam.
(2) Sollte der Kunde im Rahmen der Auftragsdurchführung mitwirken müssen, verpflichtet er sich hierzu, ohne dass dieser hierfür durch uns eine Vergütung oder Vergünstigung erhält.
§13 Gewährleistung
(1) Für den Vertrieb von Neumaschinen gelten die Gewährleistungsansprüche des HGB und des BGB, sofern nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen übernehmen wir keine Gewährleistung beim Verkauf gebrauchter Maschinen. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Eine Beschaffenheitsvereinbarung für Waren oder Güter, welche Vertragsgegenstand sind, ist nur dann anzunehmen, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart ist. Insbesondere stellen auch Werbemaßnahmen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
(4) Wir haben das Recht auf Nachbesserung, die nach unserer Wahl in Form einer Neulieferung oder einer Reparatur erfolgen kann.
(5) Schlägt die Nachbesserung durch uns in zwei Versuchen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind, fehl, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verlangt der Kunde im Einzelfall Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand bei diesem, sofern dem Kunden dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist auf die Differenz zwischen der geschuldeten Vergütung und dem Wert des Vertragsgegenstandes beschränkt. Dies gilt nicht bei dem Vorliegen von Arglist.
(6) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Defekt bzw. Mangel am Vertragsgegenstand auf dessen natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde als Unternehmer den Mangel uns gegenüber nicht unverzüglich nach dessen Bekanntwerden angezeigt hat.
(7) Der Gewährleistungsausschluss gilt auch, wenn der Kunde uns die Möglichkeit zur Nachbesserung nicht unverzüglich eingeräumt hat oder der Vertragsgegenstand überbeansprucht wurde und/oder einer unsachgemäßen Behandlung unterzogen worden ist.
(8) Ausgeschlossen ist die Gewährleistung auch in dem Fall, dass der Vertragsgegenstand unsachgemäß durch den Kunden selbst oder durch von diesem beauftragte Dritte instandgesetzt wurde oder die Wartungs- und Pflegehinweise des Herstellers missachtet wurden.
(9) Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung, wenn der Kunde Teile in den Vertragsgegenstand eingebaut hat oder einbauen hat lassen, die nicht durch den Hersteller genehmigt sind oder dass die gelieferten Waren oder Güter in einer nicht vom Hersteller genehmigten Form verändert hat und der Schaden hierauf zurückzuführen ist.
(10) Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden (z.B. Produktionsausfall) haften wir nur im Falle des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für entgangene Gewinne oder Materialmehrverbräuche. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(11) Diese vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und für Ansprüche im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(12) Im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche steht uns ein Zurückbehaltungsrecht dann zu, wenn der Kunde seine Vertragspflichten nicht vollumfassend erfüllt hat.
§14 Garantien und besondere Gewährleistungsbedingungen
(1) Wir geben keine Garantien auf die von uns vertriebenen Produkte, es sei denn eine solche ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
(2) Für Neumaschinen und neue Produkte der Marke AUSA gelten, sofern und soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt für die Gewährleistung die „Allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen AUSA der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen“. Diese werden ebenso wie diese Allgemeinen Vertriebsbedingungen Gegenstand des jeweiligen Vertrages.
(3) Für Neumaschinen und neue Produkte der Marke MERLO gelten neben diesen Allgemeinen Vertriebsbedingungen die „Allgemeinen Garantiebedingungen MERLO der ATG LIFT GmbH, Adolf-Heim-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen“, wenn diese in den Kaufvertrag neben diesen Allgemeinen Vertriebsbedingungen schriftlich einbezogen werden.
§15 Beschränkung der Haftung (gilt nicht für Verbraucher)
(1) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Kunden, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind ausgeschlossen. Es sei denn dass es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), welche sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt, handelt.
(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.
(3) Für sämtliche Haftungsfälle dem Grunde nach ist die Höhe des Schadensersatzes auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Die Haftungsbeschränkungen dieser Allgemeinen Vertriebsbedingungen gelten nicht für die Fälle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Ebenfalls gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine unbeschränkte Haftung erfolgt auch im Falle der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
§16 Geheimhaltung
(1) Sämtliche Unterlagen, Entwürfe, Modelle, Zeichnungen, Datenträger oder sonstige Informationen bleiben in unserem Eigentum und sind ebenfalls geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, die in unserem Eigentum stehenden vorgenannten Medien nach Abschluss der Geschäftsbeziehung unverzüglich an uns zurückzugeben. Dies gilt auch für etwaig gefertigte Kopien oder sonstige Vervielfältigungen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sofern es sich bei dem Kunden um Unternehmer, Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt seine Mitarbeiter sowie Vertragspartner, welche im Rahmen unseres Auftrages für diesen tätig werden, ebenfalls zu den Bestimmungen gemäß § 16 Abs. 1 zu verpflichten.
(3) Der Kunde darf mit der Geschäftsbeziehung zu uns nur nach unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung werben.
§17 Verjährung
(1) Die Ansprüche des Kunden gegenüber uns verjähren grundsätzlich in 12 Monaten. Dies gilt nicht für die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus Garantien oder Beschaffungsrisiken sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder grob fahrlässiges oder vorsätzliches, einschließlich des arglistigen Handelns.
(2) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§18 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
(1) Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich und schriftlich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Verfügungen Dritter, die sich gegen den Vertragsgegenstand richten, sofern dieser noch in unserem Eigentum (einschließlich Eigentumsvorbehalt) steht. Der Kunde ist verpflichtet uns unverzüglich Abschriften von Pfändungsverfügungen und Protokollen zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet Dritte, die auf den Vertragsgegenstand zugreifen wollen, solange dieser in unserem Eigentum oder unter unserem Eigentumsvorbehalt steht, unverzüglich über das Vorliegen unseres Eigentums bzw. des Eigentumsvorbehalts im Sinne des § 9 dieser Allgemeinen Vertriebsbedingungen zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet sich nach besten Kräften zu bemühen und alles zu unternehmen um die Durchführung dieser Maßnahmen abzuwenden.
(3) Für den Fall, dass durch uns die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erhoben wird, ist uns der Kunde zum Ersatz sämtlicher gerichtlicher wie außergerichtlicher Kosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen, verpflichtet.
§19 Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG und Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Plattform der EU-Kommission zur Onlinestreitbeilegung:
www.ec.europa.eu/costumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
§20 Schlussbestimmungen
(1) Als Erfüllungsort wird unser Sitz (Bietigheim-Bissingen) vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
(3) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Bietigheim-Bissingen vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat.
(4) Abgetretene Forderungen, welche über unsere Factoring-Gesellschaft abgewickelt werden, haben ihren Gerichtsstand an dem Sitz der Factoring-Gesellschaft wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person oder eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Stand 03/2017